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30. März 2011 um 09:43 · Abgelegt unter Allgemein
Am Mittwoch, 30. März 2011 eröffnet die Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg im Beisein des Bildungs-Staatssekretärs Burkhard Jungkamp ein weiteres Jugendinformations- und Medienzentrum, kurz JIM. Das JIM “Rundfunkstadt Königs Wusterhausen” ist Teil des Schülerfreizeitzentrums der Johanniter Unfallhilfe. JIMs sind Jugendfreizeiteinrichtungen mit medienpädagogischem Profil. Sie tragen als außerschulischer Partner zur Stärkung von Medienkompetenz als Querschnittskompetenz und Kulturtechnik bei durch offene und pädagogisch betreute Internettreffs, Projektarbeit, Arbeitsgemeinschaften und Kurse. JIMs kooperieren mit Schulen und stehen darüber hinaus auch Eltern und anderen Jugendhilfeeinrichtungen als kompetenter Ansprechpartner in allen medienpädagogischen Belangen zur Seite. Die LAG Multimedia Brandenburg koordiniert das Netzwerk der JIM unter Förderrung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg.
09. Februar 2011 um 09:27 · Abgelegt unter Allgemein, Film
Ab sofort kann die DVD “Film ab! Die DVD zum 2. JIM Filmfestival Brandenburg für Kinder und Jugendliche 2009. Eine medienpädagogische Handreichung” bei der Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg bestellt werden. Die DVD enthält 21 prämierte Filme nebst exklusivem Bonusmaterial mit einer Gesamtlänge von rund vier Stunden. Eine pädagogische Begleitschrift gibt Orientierung für den Einsatz der DVD zum Beispiel im Rahmen von Jugendklub-Kino und für die filmrezeptive Arbeit in- und außerhalb von Schule. Die Filme motivieren überdies junge Menschen, selbst vor und hinter der Kamera aktiv zu werden und ihre Arbeiten für das kommende JIM Filmfestival 2011 in Spremberg einzureichen. Die Schutzgebühr je DVD beträgt 10 Euro. Mit Klick auf diesen Link öffnet sich eine Lightbox zur Onlinebestellung
08. Februar 2011 um 08:49 · Abgelegt unter Allgemein, Bildungspolitik, Positionen
Eine kurze Zusammenfassung von Jürgen Ertelt
Der JMStV und die Medienpädagogik
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) sollte zum 1. Januar 2011 novelliert werden. Die entsprechende Entwurfsfassung wurde durch die Ministerpräsidentenkonferenz ausgehandelt und lag als intraföderaler Staatsvertrag den einzelnen Länderparlamenten im Laufe des Jahres 2010 zur Abstimmung vor.
Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages [1] ist kurz vor Ablauf der Ratifizierungsfrist im Dezember 2010 gescheitert. Gut so. Das aktuelle Interesse an dem Thema und die damit verbundene Möglichkeit zur breiten Diskussion sollte nun genutzt werden, um alle Betroffenen an einer grundsätzlichen Reformierung des Jugendmedienschutzes zu beteiligen.
Kritik an der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag-Novellierung
Die Kritik (unten verlinkt) am abgelehnten Novellierungentwurf des JMStV zeigt, welche Probleme jetzt dringend diskutiert werden müssen:
* Der klassische Rundfunk-Begriff mit seiner Sender/Empfänger-Trennung darf nicht kurzsichtig auf das interagierende Internet übertragen werden: Die kommunikativen Besonderheiten des Internets, an dem sich jeder als Sender und Empfänger beteilligen kann, müssen berücksichtigt werden.Sendezeitsperren sind in der globalen Internet-Struktur mit unterschiedlichen Zeitzonen nicht zielführend.
* Netzsperren durch lokale Filterprogramme bieten keinen echten Jugendschutz. Blacklists und Whitelists sind technisch über Proxys (Zwischenspeicher, die die Anzeige von Webseiten umleiten) umgehbar [2]. Gesetze dürfen aber Erziehungsberechtigten keine Sicherheit suggerieren, die de facto durch die Regelung gar nicht gewährleistet wird.
* Alterseingruppierungen durch Inhalte-Anbieter können ohne besondere Qualifizierung nicht erbracht werden. Sie führen zudem zu Overblocking (Labeling für eine höhere Altersstufe) und zu Chilling-Effects (Verzicht auf Veröffentlichung) und damit zu Netzkultur-Verlust. Die im JMStV-Entwurf ausgesprochene Freiwilligkeit zur Kennzeichnung war faktisch im Grunde nicht gegeben.
* Auf das Internet zielende Jugendschutzregelungen dürfen Jugendmedienarbeit nicht behindern, kommerzielle Anbieter dürfen nicht bevorzugt werden und Lobby-Interessen dürfen nicht das Regulat des Jugendschutzes sein. Die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur fragte in ihrer Resolution zum JMStV [4] zu Recht: “Wird die Jugendmedienarbeit durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zukünftig behindert?” Der Entwurf ließ ein Zweiklassen-Netz zugunsten kommerzieller Anbieter befürchten. Eine solche Kommerzialisierung des Netzes durch Bevorzugung geschäftlicher Anbieter liefe den Ansprüchen der freiheitlichen Nutzung des Internets zuwider und muss daher in der zukünftigen Diskussion ausgeschlossen werden.
* Vertragsfindungsverfahren müssen öffentlich einsehbar sein und alle betroffenen Akteure sinnvoll einbinden. Das Verfahren zum JMStV war kaum transparent und für Laien nicht nachvollziehbar. Selbst juristisch fundierte visualisierte Interpretationen [3] konnten die Komplexität des Entwurfs nicht auffangen.Eine Einbeziehung der eigentlich Betroffenen – Eltern, Jugendliche, privat publizierende Nutzer und deren Interessenvertreter – erfolgte nicht. Ebenso wurden die Parlamente erst spät einbezogen, ein politischer Willensbildungsprozess wurde durch einen bürokratischen Vorgang ersetzt.
* Die bestehende Gesamtsituation muss realistisch betrachtet und analysiert werden. Es gibt im Netz natürlich viele Seiten, die als “entwicklungsbeeinträchtigend” qualifiziert werden können. Von denen sind aber die allerwenigsten mit den Instrumentarien des nationalen Jugendmedienschutzrechts erfassbar: Ob aufgrund des deutschen Jugendmedienschutzes Webseiten mit einer Alterskennzeichnung oder einer “Sendezeitbeschränkung” versehen werden oder nicht, ist im globalen Netz unerheblich. Solche Regelungen dienen eigentlich nur dazu, in der Öffentlichkeit den Anschein thematisch-politischer Tätigkeit zu erwecken. Um echten, wirksamen Jugendschutz geht es aber nicht.
Aus diesen Punkten wird deutlich, dass für einen wirksamen, zukunftsorientierten Jugendschutz technische Entwicklungen und die Dimension des Globalen viel stärkere Berücksichtigung finden muss.
Das Aufstellen hoher gesetzlicher Hürden ist zu vermeiden, damit Kinder und Jugendliche nicht ins Stolpern geraten. Vielmehr muss es darum gehen, jungen Menschen ein verantwortliches Aufwachsen im und Wachsen mit dem Netz zu ermöglichen.
Ablehnung des JMStV ist ein Sieg der Vernunft
Die Ablehnung der Novelle des JMStV war ein erster Sieg der Vernunft. Um eine wirklich zukunftstragende Lösung zu erarbeiten, sind einige weitere Punkte in die weitere Diskussion mit einzubeziehen.
So wirft eine politische Betrachtung des Geschehenen auch grundsätzliche Fragen zum staatlichen Verständnis des in der Verfassung verbrieften Jugendschutzes auf:
Diskutiert werden müsste angesichts der Globalität des Netzes die Frage, wer eigentlich für diesen Themenkomplex zuständig sein und auf welcher Ebene hier Entscheidungen getroffen werden sollen.Ist es ratsam, Jugendmedienschutz als Staatsvertrag zu regulieren, der in aller Regel von den Länderparlamenten weder umfassend diskutiert noch geändert, sondern nur abgenickt werden kann?
Neben dem sich hieraus ergebenden Demokratiedefizit ist auch auch ein Mangel an beratender Expertise im Vorfeld ersichtlich:
So beinhalteten sämtliche im Entwurf geforderten Regulierungen keinerlei schlüssige und nachvollziehbare Quellen dazu, welche Inhalte in welcher Form überhaupt auf die geistig-seelische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Einfluss nehmen. Sie stützen sich auf vage Behauptungen und darauf, dass andere Staaten damit bereits erfolgreich seien. Ausreichend belegt ist regelmäßig nichts von beidem.
Völlig an der Realität vorbei ging im nunmehr abgelehnten Entwurf außerdem die Umdefinierung des Erziehungsauftrags – weg von dem grundgesetzlich verankerten Elternrecht und -pflicht: Mit dem Entwurf sollten nun aber statt der Eltern die Anbieter von Medieninhalten in Verantwortung gebracht werden und ihre Angebote beschneiden.
Es wird hier eine fragwürdige Rechtslage hergestellt, noch dazu, ohne die in die Verantwortung Gezogenen in die Ausgestaltung des Gesetzes mit einzubeziehen.
Jugendschutz im Internet – Kluge Strategien für ein sicheres Netz
Förderung von Medienkompetenz darf nicht als Reparaturbetrieb des Jugendschutzes gesehen werden. Aufgabe der Medienkompetenz-Förderung ist nicht das Beschneiden von Rechten, sondern das Fördern kreativer Potenziale, die technische, inhaltliche und gesellschaftliche Innovationen hervorbringen.
Medienkompetenz-Stärkung ist eine Notwendigkeit in der pädagogischen Arbeit. Angebote, die die Kompetenz zur kritischen Auseinandersetzung mit Inhalten und gesellschaftlichen Fragestellungen stärken, müssen immanenter Bestandteil des Jugendschutzes sein und untrennbar in einem zukünftigen Jugendmedienschutz-Gesetz als Verpflichtung verankert werden.
Die Adressaten der Medienkompetenz-Vermittlung sind bei der Aufstellung gesetzlicher Regeln stets einzubeziehen. Medienpädagogik muss dafür Sorge tragen und Lobby für Kinder und Jugendliche sein.
Einen tragenden, effektiven Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten bietet nicht die Unterdrückung dieser Inhalte, sondern ein verantwortungsvolles, gemeinschaftliches und respektvolles Miteinander zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, auch in Medienfragen. Das ist anstrengend – aber nachhaltig. Technische Lösungen können qualifizierte Erziehung nicht ersetzen.
Es gibt bereits gute Ideen für modernen Jugendmedienschutz. So könnten Community-gestützte Crowdsourcing-Modelle offene und transparente Dienste für Jugendliche und ihre Eltern sein: Empfehlungen sind besser als Verbote. Dialoge vermeiden Verordnungen. Informationelle Selbstbestimmung braucht keine Selbstzensur.
Sich mutig für neue Wege zu öffnen ist der beste Schritt nach vorn, um sich von nicht-funktionalen Filtern zu verabschieden und chancenorientiert das Internet als Lernort zu realisieren. Kinder, Jugendliche und Eltern, die ernsthaft partizipieren können, werden selbstgewähltem Jugendschutz mit hoher Akzeptanz begegnen. Damit ist die eigentliche Absicht, einen gesellschaftlich getragenen ethisch-moralischen Diskurs zu eröffnen, konstruktiv angegangen. Jugendschutz als Verfassungsauftrag bekommt endlich die stabile Basis, die dem vordergründigen Anliegen der jetzt gescheiterten JMStV-Novelle verloren gegangen ist.
Links
(1) http://www.telemedicus.info/article/1878-Lesefassung-des-Jugendmedienschutz-Staatsvertrags-2011.html
(2) http://www.achim-mueller.org/images/jmstv_piraten.pdf
(3) http://spreerecht.de/jugendschutz/2010-12/flow-chart-zum-neuen-jugendmedienschutz-staatsvertrag-jmstv
(4) http://gmkblog.de/?p=393
* AK-Zensur
* Netzpolitik-Blog
* Internet-Law – Blog
* Pottblog
Dieser Beitrag steht unter CC-Lizenz.
27. Januar 2011 um 13:50 · Abgelegt unter Allgemein, Fortbildungen
Am 26. Januar 2011 veranstaltete die LAG Multimedia Brandenburg einen Fachtag “[mobile] Jugendarbeit online”, gefördert vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg. Die Referate und Folien der Inputbeiträge, die via Twitter erfolgte Dokumentation der Workshops, die Auswertung des Evaluationsbogens und weiterführende Links werden nachfolgend zur Verfügung gestellt.
Tagungsinputs
Kerstin Meyer, Uni Leipzig: Script “Da spielt sich so außerhalb der Schule das ganze Leben ab” – Soziale Online-Netzwerke aus der Sicht Jugendlicher
Jürgen Ertelt, IJAB e.V.: Folien Die vernetzte Gesellschaft als Chance für die Medienpädagogik – Medienpädagogik als Chance für die vernetzte Gesellschaft
Tom Küchler, Landesarbeitskreis mobile Jugendarbeit Sachsen: diverse Dokumente zum Vortrag “Mobile Jugendarbeit 2.0. Herausforderungen und Möglichkeiten mobiler Jugendarbeit im virtuellen Raum des Internet. Positionen und Handlungsempfehlungen” sowie ergänzende Materialien zum Workshop “Lösungsorientierte Kommunikation und Beratung in virtuellen Räumen”
handlungsempfehlungen_virtuell_aufsuchende_arbeit
standards_onlineberatung
loesungsorientierte_kommunikation_internet
loesungsorientiertes_arbeiten_in_der_einzelfallhilfe
Workshop-Dokumentation (nicht redigierte Twitter-Tweets)
doku_tweets_workshops
Empfohlene Links der Workshop-Leiter
https://sites.google.com/site/streetwwwork/ Wiki über Webwork. Auf Wunsch kann an diesem Wiki mitgeschrieben werden. Hierfür ist ein eigener Google-Account erforderlich. Wer nicht über einen Google-Account verfügt, nimmt bitte mit Tilmann Pritzens tilmann [ät] gangway.de Kontakt auf.
Ergebnis der Kurzevaluation des Fachtages

19. Januar 2011 um 14:13 · Abgelegt unter Allgemein
Am diesjährigen Safer Internet Day am 8. Februar 2011 beteiligt sich die LAG Multimedia Brandenburg gleich an zwei Veranstaltungen. Die zentrale Veranstaltung des Landes findet im Brandenburger Landtag statt unter Beteiligung von drei Schulklassen. Die Workshops und Diskussionsangebote wurden von der Aktion Kinder- und Jugendschutz, Landesarbeitsstelle Brandenburg und der LAG Multimedia entwickelt. Das detaillierte Programm hierzu gibt es unter www.klicksafe.de. Die LAG Multimedia veranstaltet darüber hinaus in Königs Wusterhausen, Frankfurt/Oder und Brieske-Senftenberg Schülerworkshops, in denen das Offline-Spiel “mein_profil.de” an Schulen gemeinsam mit Lehrkräften gespielt wird. Nähere Infos hierzu unter www.klicksafe.de.
15. Dezember 2010 um 17:22 · Abgelegt unter Allgemein, Fortbildungen
Am 26. Januar 2011 findet in Potsdam ein Fachtag “[Mobile] Jugendarbeit online” statt. Veranstalter ist die Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Mobile Jugendarbeit-Streetwork. Insbesondere Fachkräfte der mobilen Jugendarbeit und Jugendkoordinatoren im ländlichen Raum, aber auch medienpädagogische Fachkräfte sind eingeladen, sich der Arbeit mit und in Sozialen Netzwerken anzunähern. Der Fachtag beleuchtet praxisnah aus den Perspektiven von Wissenschaft, Medienpädagogik und Mobiler Jugendarbeit die Möglichkeiten der Nutzung des web 2.0 in den eigenen Arbeitszusammenhängen. Die Teilnahme kostet 20 Euro. Verlängerter Anmeldeschluss für alle Kurzentschlossenen ist der 21. Januar 2011, 14 Uhr. Nähere Informationen und Anmeldung unter http://fachtagung.lag-multimedia.de.
13. Dezember 2010 um 13:20 · Abgelegt unter Allgemein, Positionen, Vorstand LAG Multimedia
Der Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg hat am 13. Dezember 2010 – zwei Tage vor der geplanten Ratifizierung der aktuellen Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch das Landesparlament – dem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck einen Offenen Brief übergeben mit folgendem Wortlaut:
Ratifizierung Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aussetzen
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Platzeck,
am kommenden Mittwoch ist die parlamentarische Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Landesregierung Brandenburg zum Vierzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vorgesehen. Als medienpädagogischer Fachverband im Land wollen wir Ihnen gegenüber unsere größten Bedenken hinsichtlich der Verabschiedung des Vertrages zur Kenntnis geben.
Der JMStV-E birgt eine Vielzahl eklatanter Unzulänglichkeiten, denn er
- macht den Versuch, die in bisherigen Medien wie Film und Fernsehen etablierten Regeln auf das Internet zu übertragen. Dieses ist jedoch auf Grund der globalen Dezentralität des Netzes nicht durch nationale Regelungsversuche zu beeinflussen und von daher aus unserer Sicht zum Scheitern verurteilt,
- täuscht eine Stärkung des Jugendschutzes vor, wird de facto jedoch sogar zu einer Schwächung des Jugendschutzes im Internet führen, und entlässt Eltern so aus ihrer Verantwortung, denn es ermöglicht großen (insbesondere von der FSM vertretenen) Anbietern, jugendgefährdende Inhalte (Filme und Spiele) im Internet einfacher und mit niedrigerer Hürde anzubieten als bisher. Er unterstützt also den Vertrieb von gewalttätigen und pornografischen Filmen, führt aber gleichzeitig höhere und neue Hürden für kleine und private Anbieter ein,
- schafft unkalkulierbare Risiken beispielsweise für Blogger und innovative Projekte im Web 2.0,
- bringt kein medienpädagogisches Konzept mit,
- schadet nachhaltig dem IT-Standort Deutschland durch unklare Vorgaben und die Tatsache, dass im Ausland gehostete Webangebote nicht betroffen sind,
- führt nach jahrelanger Planung zum 1. Januar 2011 die Kennzeichnung von Webseiten mit Altersstufen ein, definiert aber bis heute keinerlei technische Richtlinien dazu,
- versucht in einem weltweiten Medium mit unterschiedlichen Moralvorstellungen zu definieren, was für zwölfjährige Kinder tauglich ist oder ihre Entwicklung beeinträchtigen könnte,
- ist ein kompliziertes, mehrdeutiges und unverständliches Gesetzeswerk.
Entgegen der üblichen politischen Praxis wurden im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum JMStV nicht alle relevanten Fachverbände gehört, deren Strukturen in der alltäglichen Arbeit von der anstehenden Novelle unmittelbar betroffen sind. Auch in Brandenburg haben es Politik und Verwaltung versäumt, sich den hiesigen fachpolitischen Rat einzuholen.
Der Vorstand der LAG Multimedia Brandenburg unterstützt deshalb die Resolution des Vorstands der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), die eine vorübergehende Aussetzung des Ratifizierungsverfahrens fordert, um unter Einbeziehung medienpädagogischer Expertise über die praktischen Folgen und Veränderungen des JMStV zu beraten.
Wir weisen darauf hin, dass mit der Ratifizierung des Staatsvertrags die Bemühungen und das Eintreten für einen angemessenen und pädagogisch sinnvollen, präventiven Umgang mit dem Internet ad absurdum geführt und erheblich erschwert werden.
Die Folgen werden sein, dass hiesige internetbasierte medienpädagogische Projekte, die der Ausbildung von Medienkompetenz und dem selbstbestimmten altersgerechten Umgang mit den neuen Medien dienen, nun erhebliche zusätzliche Ressourcen benötigen, um dem neuen JMStV in vollem Umfang gerecht werden.
Erste Träger haben bereits angekündigt, Webprojekte aus Sorge um ihre juristische Anfechtbarkeit mit Inkrafttreten des neuen JMStV vorsorglich zum 31. Dezember 2010 einzustellen. Das kann nicht im Interesse von (medien)pädagogischen Fachkräften, nicht im Interesse der demokratischen Willensbildung, nicht im Interesse des Landes Brandenburg sein.
Bernd Mones
Für den Vorstand der LAG Multimedia Brandenburg
Anlage: Resolution GMK www.gmk-net.de/fileadmin/pdf/resolution_des_gmk-vorstands_zum_jugendmedienschutzstaatsvertrag.pdf
Download Offener Brief
06. Dezember 2010 um 14:15 · Abgelegt unter Allgemein, Positionen
Der Vorstand der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) spricht sich dafür aus, dass der aktuelle Novellierungsprozess des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags vorübergehend ausgesetzt wird, um eine Reihe grundlegender Probleme mit betroffenen, relevanten gesellschaftlichen Institutionen ausführlicher zu diskutieren und zu bewerten. Der GMK-Vorstand steht hinter den Bemühungen, Kinder und Jugendliche vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten und Angeboten im Netz zu schützen. Es gilt aber zu klären, ob der geplante, im Gesetz verankerte, technische Jugendmedienschutz z.B. über Filtersoftware im Internet einen erzieherischen Jugendmedienschutz und eine damit einhergehende Förderung von Medienkompetenz junger Menschen nicht entgegenläuft. Der volle Wortlaut der Resolution steht unter folgendem Link zur Verfügung:
www.gmk-net.de/fileadmin/pdf/pressemitteilung_resolution_gmk_031210.pdf
Die LAG Multimedia Brandenburg ist Mitglied der GMK.
26. November 2010 um 10:30 · Abgelegt unter Allgemein, Fortbildungen
Die Landesarbeitsgemeinschaft Multimedia Brandenburg e.V. bietet in Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg und der Medienwerkstatt Potsdam eine Zusatzqualifikation Medienpädagogik an. Der einjährige berufsbegleitende Lehrgang richtet sich insbesondere an Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit, die in Brandenburg oder Berlin tätig sind. Der Kurs kommt zustande ab zehn Teilnehmern. Bewerbungsschluss ist der 1. März. Am 25. Februar 2011 findet ein Informationstag für Interessenten an der Fortbildung statt. Nähere Informationen zu Programminhalten, Terminen und Kosten stehen hier zum Download bereit. Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online – mit Klick auf
Bewerbungsformular öffnet sich eine Formular-Lightbox.
27. Oktober 2010 um 07:15 · Abgelegt unter Allgemein, Film, Kinderpornografie
Wer sich im Zusammenhang mit dem novellierten Jugendmedienschutzstaatsvertrag Sorgen macht, wie denn nun FSK 12 und höher eingestufte Filme im Internet weiterhin gezeigt werden dürfen, findet bei www.sendezeitbegrenzung.de eine einfache und von der KJM als positiv bewertete technische Lösung. Hier die Pressemitteilung dazu.
www.presseportal.de/pm/82058/1706079/sezebe_gmbh_i_g
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